Tierärztlicher Notdienst Landkreis Northeim

Tierärztlicher Wochenend- und Feiertags–Notdienst der Kleintierpraxen und des Tiergesundheitszentrums Northeim


Tierärztlicher Notdienst für den Landkreis Northeim


Neuregelung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bezüglich der Notdienstleistungen

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ neu geregelt.

Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.


Nähere Informationen unter 

https://www.tknds.de/neue-regelungen-in-der-got-zu-notdienstleistungen/


Wie läuft es mit der Abrechnung?
Bitte bedenken Sie, daß die im Notdienst anfallenden Kosten, direkt im Anschluß an die Behandlung zu begleichen sind.


 


Der tierärztliche Notdienst an Wochenenden beginnt am Samstag 6 Uhr und endet am Montag 6 Uhr.




  







WICHTIG:  Die diensthabende Tierarztpraxis und das TierGesundheitsZentrum Northeim sind während des Notdienstes nicht dauerhaft besetzt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise der Praxen auf Anrufbeantworter oder Homepage.

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass die diensthanden Praxen nicht dauerhaft besetzt sind. Deshalb melden Sie Ihren Besuch immer vorher telefonisch an.